Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen B2C (Endkunden)
Robert Aebi Landtechnik AG

1.                Anwendungsbereich

1.1.            Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Robert Aebi Landtechnik AG ("RALAG") und dem Endkunden ("Kunde") sowohl beim Kauf von Waren und Dienstleistungen (sofern nicht anders spezifiziert, nachfolgend "Waren") über eine stationäre RALAG Filiale ("Offlinegeschäft") als auch beim Kauf von Waren über den Onlineshop Business to Customer ("Onlineshop B2C") ("Onlinegeschäft"). Unter Kunden sind sowohl "Privatkunden" zu verstehen (natürliche Personen, die Waren für den persönlichen oder familiären Verbrauch bzw. Gebrauch erwerben) als auch "Geschäftskunden" (gewerbliche Abnehmer). Sofern nicht anders spezifiziert, gelten sämtliche Bestimmungen der AGB für Privatkunden und für Geschäftskunden gleichermassen.

1.2.            Für Service-, Reparatur-, und sonstige Werklohnarbeiten von RALAG an Waren, insbesondere an vom Kunden erworbenen Landmaschinen, Elektrofahrzeuge Traktoren sowie Rasen- und Grundstückspflegemaschinen, die nicht im Rahmen der kaufrechtlichen Gewährleistung gemäss Ziff. 10 erfolgen, gelten die Bestimmungen zum Service gemäss Ziff. 14.

1.3.            Im Zusammenhang mit den Waren können auch Softwareprodukte von Drittanbietern angeboten werden. Für diese gelten die separaten Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Rechte aus diesen Lizenzbedingungen direkt und ausschliesslich gegenüber den jeweiligen Softwareherstellern geltend zu machen sind.

1.4.            RALAG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

1.5.            Sämtliche Vereinbarungen zwischen RALAG und dem Kunden, insbesondere alle vertraglichen Nebenabreden und nachträglichen Vertragsänderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung und/oder Ergänzung dieser AGB und für die Änderung des Schriftlichkeitserfordernisses. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber RALAG abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.                Vertragsabschluss

2.1.            Die Darstellung von Waren in Werbung, in Prospekten oder im Onlineshop B2C stellt eine Einladung zur Offertenstellung und keinen verbindlichen Antrag auf Vertragsabschluss dar.

2.2.            Durch die Ausführung einer Bestellung über den Onlineshop B2C, in einer Filiale, per Telefon oder schriftlich (insbesondere via E-Mail) gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Antrag ist für den Kunden während 30 Tagen verbindlich, längstens aber solange, als die Ware über die Suchmaschine im Onlineshop B2C auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.

2.3.            Ein Kaufvertrag mit RALAG kommt erst zustande, wenn RALAG die Bestellung schriftlich bestätigt. Allfällige Preis- und Angebotsänderungen werden vorbehalten.

2.4.            Für alle Bestellungen mit Erfordernis des Mindestalters von 18 Jahren bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen.

3.                Waren und Preise

3.1.            Die Darstellung von Waren in Werbung, in Prospekten oder im Onlineshop B2C dient der Illustration und erfolgt unverbindlich. RALAG behält sich das Recht vor, das Warenangebot und dessen Darstellung jederzeit zu modifizieren und bestimmte Waren vollständig aus dem Angebot zu nehmen. Jede Haftung für typografische Fehler, unrichtige oder unvollständige Angaben und Darstellungen wird ausgeschlossen.

3.2.            Alle im Onlineshop B2C publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise in CHF dar und beinhalten bereits die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Allfällige vorgezogene Recyclinggebühren, Lenkungsabgaben (z.B. volatile organic compounds) und andere Gebühren können sowohl im Preis inbegriffen wie auch einzeln ausgewiesen sein.

3.3.            Lieferkosten berechnen sich auf der Grundlage von Lieferart, Gewicht, Dimensionen und Dringlichkeit der bestellten Waren. Allfällige Mindermengen- und/oder Expresszuschläge werden online beim Bestellungsabschluss oder offline in den Verkaufskonditionen bzw. Kaufverträgen ausgewiesen. Die Kosten für Maschinenlieferungen und Sonderlieferungen werden jeweils im konkreten Einzelfall beurteilt und erhoben. Nachlieferungen für Nicht-Sperrgut bis zu 30kg sind versandkostenfrei. Bei Lieferungen ins Ausland werden die Lieferkosten jeweils im konkreten Einzelfall beurteilt und erhoben.

3.4.            Allfällige Verkaufspreiskonditionen sind einzeln in der Geschäftsbeziehung geregelt und gelten ausschliesslich für die darin geregelten Warengruppen. Jegliche pauschale Anwendung von Verkaufspreiskonditionen und abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt. Massgebend sind jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Verkaufspreiskonditionen, welche RALAG gewährt.

3.5.            RALAG behält sich das Recht vor, die Verkaufspreise und Konditionen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrages ist der angegebene Preis im Onlineshop B2C zum Zeitpunkt der Bestellung. Für alle Preisangaben und Konditionen ist Irrtum vorbehalten, und RALAG in diesem Falle nicht verpflichtet, den Vertrag einzugehen.

4.                Preisänderungen nach Bestellung und Rücktrittsrecht

4.1.            RALAG behält sich das Recht vor, die Verkaufspreise zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung einseitig zu ändern. Im Fall einer Anpassung des Verkaufspreises nach dem Zeitpunkt der Bestellung wird der Kunde umgehend per E-Mail über die Verkaufspreisänderung in Kenntnis gesetzt und/oder bei bereits bezahltem Kaufpreis übermittelt RALAG dem Kunden umgehend per E-Mail eine Rechnung für den ausstehenden Teil des angepassten Verkaufspreises. Bei Vorauszahlung wird die Ware erst nach Eingang der Zahlung versendet; die Lieferzeit kann sich entsprechend verzögern. Für die Zahlung gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 12 analog.

4.2.            Sollte die Erhöhung des Kaufpreises gemäss Ziffer 4.1 20% (abzüglich Inflation) überschreiten, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht gemäss dieser Ziffer 4.2 Gebrauch, so teilt er dies RALAG innert 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung nach Ziffer 4.1 schriftlich mit. Der Vertrag gilt erst als aufgelöst, wenn RALAG dies schriftlich bestätigt. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird dem Kunden innert vier Wochen nach der Bestätigung der Vertragsauflösung durch RALAG zurückerstattet.

5.                Kaufoption bei Miete

5.1.            Mietet der Kunde einen Gegenstand, hat der Kunde im alleinigen Ermessen von RALAG nach schriftlicher Vereinbarung mit RALAG gegebenenfalls die Möglichkeit, den Mietgegenstand am Ende der Mietzeit zu kaufen. Über eine allfällige Anrechnung der vom Kunden bezahlten Mietzinsen an den Kaufpreis treffen die Parteien eine gesonderte schriftliche Vereinbarung. Ein Anspruch des Kunden auf Anrechnung der vom Kunden bezahlten Mietzinsen an den Kaufpreis besteht nicht.

5.2.            Für die Miete des Mietgegenstands gelten die separaten "Allgemeinen Mietbedingungen der RALAG".

6.                Verfügbarkeit und Lieferfrist

6.1.            RALAG bemüht sich, die bestmögliche Verfügbarkeit der im Onlineshop B2C angebotenen Waren sicherzustellen und die darin angezeigten Lieferfristen einzuhalten. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen (sowie bei Lieferungen ins Ausland) kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

6.2.            Sollten bestellte Waren nicht verfügbar sein, kann die Bestellung möglicherweise nicht vollständig durchgeführt werden. RALAG behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Bestellung entweder zu stornieren oder lediglich eine Teillieferung durchzuführen. In einem solchen Fall wird der Kunde entsprechend in Kenntnis gesetzt.

6.3.            Wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist kann der Kunde keinesfalls den Vertrag aufheben, von demselben einseitig zurücktreten, eine bestellte Ware nicht annehmen oder Ersatz für direkten oder indirekten Schaden verlangen.

7.                Click & Collect

Für Click & Collect Bestellungen erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail mit Angabe des Datums, ab welchem die Ware in der von ihm ausgewählten Filiale abholbereit ist. Die Ware ist während 14 Tagen für ihn reserviert. Sollte der Kunde die Ware nicht innert dieser Frist abholen, wird ihm per E-Mail eine Nachfrist von 14 Tagen angesetzt. Nach Ablauf dieser Nachfrist gilt die Ware als nicht angenommen und es gelten die Bestimmungen zur Nichtannahme gemäss Ziffer 12.9.

8.                Eigentumsvorbehalt

8.1.            Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, inkl. allfälliger Verzugszinsen und Kosten, besteht zu Gunsten von RALAG ein Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 Abs. 1 ZGB. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Kunde den Kaufgegenstand weder veräussern, verpfänden, ausleihen noch ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von RALAG vermieten.

8.2.            RALAG ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

9.                Prüfpflicht / Mängelrüge

9.1.            Der Kunde hat die Kaufsache unverzüglich nach deren Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen innert 8 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese schriftliche Anzeige, so gilt die Kaufsache als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

9.2.            Zeigt sich später ein Mangel der Kaufsache, so muss der Kunde diesen Mangel unverzüglich innert 8 Tagen nach der Entdeckung schriftlich anzeigen; anderenfalls gilt die Kaufsache auch diesbezüglich als genehmigt.

9.3.            Zur Wahrung der vorgeschriebenen Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail an parts@robert-aebi.com, sofern der Erhalt der E-Mail durch RALAG bestätigt wird.

10.             Gewährleistung und Garantie

10.1.         Für Waren, die einer Herstellergarantie unterstehen bzw. unterstanden, wird die gesetzliche Gewährleistung in gesetzlich zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen. Verfügt die Ware noch über eine laufende Herstellergarantie, so erbringt RALAG während deren Laufzeit die darin geschuldeten Leistungen. Die Garantiebestimmungen der jeweils anwendbaren Herstellergarantie gehen den Bestimmungen dieser AGB vor und können unter der Angabe einer Maschinenseriennummer unter garantie@robert-aebi.com angefragt werden.

10.2.         Für neue Waren, die zu keinem Zeitpunkt einer Herstellergarantie unterstehen bzw. unterstanden, und für REMAN gewährleistet RALAG gegenüber Privatkunden, dass diese während der Gewährleistungsfrist frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Waren und REMAN für Privatkunden 24 Monate, beginnend mit der Entgegennahme durch den Kunden. Für Geschäftskunden werden Gewährleistungsansprüche für neue Waren, die zu keinem Zeitpunkt einer Herstellergarantie unterstehen bzw. unterstanden, und REMAN in gesetzlich zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen.

10.3.         Für gebrauchte Waren, insbesondere gebrauchte Maschinen, wie Landmaschinen, Traktoren, motorisierte Landmaschinen sowie Rasen- und Grundstückspflegemaschinen, und gebrauchte Materialien wird die Gewährleistung in gesetzlich zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen.

10.4.         Tritt ein Mangel auf, der nachweisbar auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen ist, so hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung in Form der Mängelbehebung. RALAG hat in ihrem alleinigen Ermessen das Recht, statt der Nachbesserung eine Ersatzlieferung, Minderung oder Wandelung vorzunehmen.

10.5.         Gewährleistungsansprüche gegenüber RALAG sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail an garantie@robert-aebi.com, sofern der Erhalt der E-Mail durch RALAG bestätigt wird.

10.6.         Die Behebung der Mängel darf nur von RALAG und vom Hersteller autorisierten Fachpersonal ausgeführt werden. Werden die Arbeiten zur Mängelbehebung durch den Kunden selbst oder durch nicht autorisierte Dritte ausgeführt, so erfolgt dies auf eigene Kosten und eigenes Risiko des Kunden. In diesem Fall endet die Gewährleistung von RALAG sofort.

10.7.         Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, natürlichen Verschleisses, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, eigenmächtiger Veränderungen oder Umbauten etc. Der Kunde verliert seinen Gewährleistungsanspruch, wenn er die bestellte Ware nicht entsprechend der Herstellerhinweise und Anleitungen oder der von RALAG ausgegebenen Montageanleitung montiert, wartet oder die Ware unsachgemäss behandelt.

10.8.         Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist für die Waren nicht.

10.9.         Der Kunde hat RALAG die Ware auf Aufforderung zur Nachbesserung zu übergeben.

10.10.       Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind in dieser Ziff. ‎10 ausdrücklich und abschliessend geregelt. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche (wie Ersatzlieferung, Minderung oder Wandelung) stehen im alleinigen Ermessen von RALAG und werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.

11.             Rückgaberecht

Allgemein

11.1.         RALAG gewährt dem Kunden ein Recht auf Rückgabe der bestellten Ware unter den nachfolgend aufgestellten Bedingungen und Einschränkungen. Die Rückgabefrist beträgt grundsätzlich 14 Tage nach Erhalt der Ware. Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus. Abweichende Rückgabefristen sind im Onlineshop B2C auf der jeweiligen Produktseite unter "Spezifikationen" ersichtlich.

11.2.         Es besteht kein Rückgaberecht von Maschinen und Geräten. Das Rückgaberecht kann ferner ausgeschlossen oder beschränkt sein bei bestimmten Kategorien von Artikeln und bei Artikeln ab einem Wert von CHF 2'000.00. Weiter ausgeschlossen ist die Rückgabe von unvollständiger, beschädigter oder verschmutzter Ware.

11.3.         Macht der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, überprüft RALAG nach Wareneingang die Rückgabe und entscheidet, ob eine Rückerstattung erfolgen kann. Bejahendenfalls erstattet RALAG dem Kunden den gesamten Kaufpreis abzüglich des allenfalls bezahlten Mindermengen- und/oder Expresszuschlags sowie abzüglich der Einlagerungsgebühren zurück.

11.4.         Die Rückerstattung erfolgt auf dem gleichen Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt und erfolgreicher Prüfung der Rückgabe. Bei einer gemischten Zahlung mit einer Geschenkkarte wird im Falle einer Rückgabe der durch die Geschenkkarte beglichene Anteil auf der Geschenkkarte zurückerstattet. Der Restbetrag wird auf dem gleichen Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung zurückerstattet.

11.5.         Für die vollständige Rückerstattung des Kaufpreises muss die Ware mit geöffneter oder ungeöffneter, aber in jedem Fall mit unbeschädigter Originalverpackung und im neuwertigen, ungebrauchten Zustand mit dem vollständigen Zubehör zurückgegeben werden.

11.6.         Bei Onlinegeschäften muss die Rückgabe vorher angemeldet werden. Die Rückgabe ist über das persönliche Kundenkonto des Kunden im Onlineshop B2C unter Angabe des Artikels, der zurückgegeben werden soll, und des Rückgabegrunds anzumelden. Anschliessend erhält der Kunde eine Bestätigung über den Eingang der Rückgabeanfrage per E-Mail. Zurückgegebene Ware, die vorab nicht angemeldet wurde oder über anderen Weg angemeldet wurde, führt zu einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.–. Ware, welche die Rückgabebedingungen nicht erfüllt, wird auf Kosten des Kunden zurückgeschickt. Die Versandkosten für die Rückgabe gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

11.7.         Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Rückgabe für die Versendung gut verpackt ist und er alle Unterlagen dazu aufbewahrt. RALAG haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte Ware während dem Versand.

11.8.         Bei Offlinegeschäften erfolgt die Rückgabe in der Filiale, in der die Ware gekauft wurde. Bei der Warenrückgabe in der Filiale ist die Ware mitsamt Rechnungsbeleg dem jeweiligen Kundendienst vorzulegen. Die Rückgabe in der Filiale erfolgt kostenlos.

Rückgabe von Collection Artikeln

11.9.         Rückgaben von Collection Artikeln sind an die folgende Adresse zu versenden:

Robert Aebi Landtechnik AG
JohnDeereShop.ch
Riedthofstrasse 100
CH-8105 Regensdorf

Rückgabe von Ersatzteilen und Zubehör

11.10.       RALAG erhebt bei Rückgabe von Ersatzteilen und Zubehör folgende Einlagerungsgebühren:

Nr.

Grund

Einlagerungsgebühr

1

Falscher Artikel bestellt

10% vom Nettowert

2

Artikel wird nicht benötigt

10% vom Nettowert

3

Fehler im Ersatzteilkatalog

Keine Gebühren

4

Falschlieferung

Keine Gebühren

5

Altteilerücksendung (REMAN)

Keine Gebühren

Rückgaben von Ersatzteilen und Zubehör mit einem Wert pro Position bis und mit CHF 20. (Nettowert) werden für den Grund Nr. 1 und 2 nicht zurückvergütet.

11.11.       RALAG behält sich vor, die Rücknahme folgender Sonderartikel zu verweigern oder eine erhöhte Einlagerungsgebühr zu erheben:

­    Elektronische Steuergeräte

­    Artikel aus Sonderbeschaffungen

­    Spezialteile nach Kundenwunsch

­    Einzelteile aus Bündelsätzen oder von Neumaschinen

­    Nicht neuwertige oder verbaute Artikel

­    Artikel ab einem Wert von CHF 2'000.00 (Bruttowert) pro Position

11.12.       Der Kunde ist bei der Verwendung von einem werksüberholten Artikel ("REMAN") verpflichtet, das Altteil an RALAG zurückzusenden. Der Altteilwert ist am REMAN-Artikelneupreis schon abgerechnet und wird daher bei der Rücksendung nicht vergütet. Sollte die Rücksendung des Altteils nicht erfolgen, wird das Pfand dem Kunden nachbelastet.

11.13.       Rückgaben von Ersatzteilen und Zubehör sind an die folgende Adresse zu versenden:

Robert Aebi Landtechnik AG
Parts-Retouren
Riedthofstrasse 100
CH-8105 Regensdorf

12.             Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und RÜCKTRITT VON RALAG

12.1.         RALAG akzeptiert die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden angezeigten Zahlungsarten. Weitere Informationen finden Sie unter "Zahlungsoptionen".

12.2.         Im Falle des Kaufs mittels Kreditkarte wird der betreffende Betrag im Zeitpunkt der Bestellaufgabe blockiert bzw. reserviert. Die effektive Belastung erfolgt jedoch erst mit der Auftragsbestätigung durch RALAG.

12.3.         Im Falle des Kaufs auf Vorkasse bzw. der Akontozahlung wird die Ware erst nach Eingang der Zahlung versendet. Die Lieferzeit kann sich entsprechend verzögern.

12.4.         Im Falle des Kaufs auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag gemäss der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist, ohne jeden Abzug zu zahlen.

12.5.         Barzahlung steht für Click & Collect und andere Bestellungen, die in einer Filiale abgeholt werden, zur Verfügung, sofern diese Zahlungsart beim Bestellvorgang zur Verfügung steht.

12.6.         Die Zahlungsmittelgebühren, welche allenfalls von RALAG erhoben werden, sind unter "Zahlungsoptionen" ersichtlich und werden im Bestellvorgang detailliert ausgewiesen.

12.7.         Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, welche RALAG nicht zu verantworten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Müssen dem Kunden ausnahmsweise verlängerte Zahlungstermine gewährt werden, so hat er für Zahlungen, die nach Fertigstellung der Lieferung noch ausstehen, einen Verzugszins zu entrichten. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist ein Verzugszins von mindestens 8% jährlich zu entrichten, gerechnet vom Verfalltag an.

12.8.         Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden sämtliche Forderungen von RALAG aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden sofort zur Zahlung fällig.

12.9.         Nichtannahme, Zahlungsverzug oder sonstige Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden, welche die Bezahlung der Forderungen von RALAG gefährden, berechtigen RALAG in ihrem alleinigen Ermessen wahlweise: (i) schriftlich auf der Erfüllung des Kaufvertrags zu beharren und vom Kunden Schadenersatz wegen Verspätung zu verlangen; (ii) auf die Leistung des Kunden zu verzichten und vom Kunden Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wobei RALAG vom Kunden nebst dem Wert der nicht erbrachten Leistung in jedem Fall 15% des Kaufpreises als Schadenersatz verlangen kann; (iii) vom Vertrag zurückzutreten, wobei RALAG vom Kunden den Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrags erwachsenen Schadens verlangen kann. RALAG hat in ihrem alleinigen Ermessen wahlweise zusätzlich das Recht, für alle Forderungen gegen den Kunden Sicherheiten zu verlangen; und/oder noch ausstehende Leistungen ungeachtet der für diese getroffenen Vereinbarungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen.

12.10.       RALAG erhebt für die Mahnung zusätzlich zum Verzugszins eine Umtriebsentschädigung. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an ein mit dem Inkasso beauftragtes Unternehmen abgetreten werden. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

12.11.       Rabatte oder Gutscheine werden nur zu den auf dem Gutschein angezeigten Bedingungen akzeptiert. Die Eingabe eines Gutscheincodes oder -wertes erfolgt im Rahmen des Bestellvorgangs. Dabei nicht geltend gemachte Rabatte können nachträglich nicht mehr gewährt werden. Rabatte können nicht kumuliert werden.

13.             Gefahrtragung

13.1.         RALAG trägt die Gefahr des Abhandenkommens, des Untergangs und der Wertverminderung der Ware bis zu deren Übergabe.

13.2.         Ist der Kunde mit der Annahme der Ware oder mit der Zahlung in Verzug, geht die Gefahr auf den Kunden über.

14.             Service

14.1.         Von RALAG erworbene Waren, insbesondere Landmaschinen, Traktoren, motorisierte Landmaschinen, Elektrofahrzeuge sowie Rasen- und Grundstückspflegemaschinen, können bei RALAG in den Service bzw. in die Reparatur gebracht werden. Der Vertrag zur Ausführung solcher Service-, Reparatur- oder sonstiger Werklohnarbeiten gilt mit der Annahme der Anfrage des Kunden durch RALAG als abgeschlossen.

14.2.         Mit dem Vertrag zur Ausführung von Werklohnarbeiten gilt gleichzeitig die Erlaubnis zu Probefahrten und Probeeinsätzen als erteilt.

14.3.         Soweit möglich, wird dem Kunden bei Vertragsschluss der voraussichtliche Preis der von ihm beauftragten Werklohnarbeiten angegeben, andernfalls kann er Kostengrenzen setzen. Können die Werklohnarbeiten zum angegebenen Preis nicht durchgeführt werden oder erweist sich die Ausführung zusätzlicher Arbeiten oder die Verwendung zusätzlicher Teile oder Materialien als notwendig, so können die von RALAG angegebenen Kosten um 20% überschritten werden. Im Falle der vorauszusehenden Überschreitung der angegebenen Kosten um mehr als 20%, ist der Kunde davon zu unterrichten, dessen Einverständnis als erteilt gilt, wenn er einer Erweiterung der Werklohnarbeiten nicht unverzüglich widerspricht.

14.4.         Vom Kunden sind auf seine Kosten alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Einregulierung des Auftragsgegenstandes und zur Durchführung der Erprobung notwendig sind. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist RALAG berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche von RALAG bleiben im Übrigen unberührt.

14.5.         Kündigt der Kunde den Vertrag, sei es wegen Überschreitung des Kostenvoranschlages oder aus sonstigen Gründen, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschliesslich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den Gewinn zu bezahlen.

14.6.         Mit der Beendigung oder Abnahme der beauftragten Service-, Reparatur- oder sonstigen Werklohnarbeiten ist die gesamte Vergütung von RALAG zur Zahlung fällig. Diese Vergütung ist vom Kunden sofort und ohne jeden Abzug zu bezahlen.

14.7.         Die Angaben von RALAG über Ausführungsfristen von Service-, Reparatur- oder sonstigen Werklohnarbeiten beruhen auf Schätzungen und sind daher unverbindlich.

14.8.         Die Fertigstellung einer Service-, Reparatur- oder sonstigen Werklohnarbeiten hat RALAG dem Kunden mitzuteilen. Der Kunde hat den Auftragsgegenstand binnen 14 Tagen nach seiner Kenntnis von der Fertigstellung der beauftragten Werklohnarbeiten abzunehmen. Ist die Service-, Reparatur- oder sonstige Werklohnarbeit nicht bei der Abnahme durch den Kunden beanstandet worden oder ist die Abnahme nicht fristgerecht erfolgt, gilt der Auftragsgegenstand als ordnungsgemäss abgenommen und genehmigt. Ist der Kunde über die Fertigstellung der beauftragten Werklohnarbeiten in Kenntnis gesetzt worden, geht die Gefahr auf ihn über.

14.9.         Der Kunde hat RALAG einen Mangel der Service-, Reparatur- oder sonstigen Werklohnarbeit, der bei der Abnahme nicht erkennbar war, unverzüglich innert 8 Tagen nach dessen Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese schriftliche Anzeige, so gilt die Service-, Reparatur- oder sonstige Werklohnarbeit als genehmigt.

14.10.       Betreffend Sachmängel wird für im Rahmen von Service-, Reparatur- oder sonstigen Werklohnarbeiten von RALAG verbauten neuen Waren (Ersatzteile, neues Material und REMAN), die einer Herstellergarantie unterstehen bzw. unterstanden, die gesetzliche Gewährleistung in gesetzlich zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen. Verfügt die Ware noch über eine laufende Herstellergarantie, so erbringt RALAG während deren Laufzeit die darin geschuldeten Leistungen. Im Übrigen gelten betreffend Sachmängel die Bestimmungen von Ziffer 10 dieser AGB betreffend Gewährleistung und Garantie.

14.11.       Gewährleistungsansprüche aus Service-, Reparatur- oder sonstige Werklohnarbeiten von RALAG werden in gesetzlich zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen (insbesondere Nachbesserung, Schadenersatz, Ersatz, Wandelung oder Minderung).

14.12.       Die vom Kunden zum Service, zur Reparatur oder zur Ausführung sonstiger Werklohnarbeiten übergebenen Gegenstände sind nicht gegen Feuer, Diebstahl, Transport- und Lagerschäden usw. versichert. Diese Risiken sind vom Kunden zu versichern bzw. werden von RALAG auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden versichert.

14.13.       Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertsachen jeglicher Art oder Dokumenten (z.B. Geschäftsunterlagen) und Daten im Auftragsgegenstand ist ausgeschlossen. Es hat der Kunde dafür besorgt zu sein, dass im überlassenen Auftragsgegenstand keine derartigen Wertsachen vorhanden sind.

14.14.       RALAG steht wegen ihrer Forderungen aus dem Vertrag ein Retentionsrecht gemäss Art. 895 Abs. ZGB an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- oder sonstigen Auftragsgegenstand des Kunden zu.

15.             Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch RALAG gilt die Datenschutzerklärung, welche beschreibt, wie diese Daten erhoben und bearbeitet werden sowie welcher Zweck damit verfolgt wird.

16.             Verzicht auf Verrechnung

Der Kunde verzichtet gemäss Art. 126 OR darauf, gegen die Forderungen von RALAG allfällige Gegenforderungen wie Entgeltminderung, Kosten von Ersatzvornahmen, Schadenersatzforderungen etc. verrechnungsweise geltend zu machen.

17.             Haftung

17.1.         Beim Umgang mit den gekauften Waren sind die Herstellerhinweise und Anleitungen sowie die Angaben auf den Verpackungen zu beachten. Defekte Geräte und Maschinen müssen unverzüglich ausser Betrieb genommen werden.

17.2.         Die Haftung von RALAG beschränkt sich auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit. RALAG haftet in keinem Fall insbesondere für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Ausfallzeiten und dergleichen sowie entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von RALAG, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

17.3.         Im Übrigen lehnt RALAG die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab: (i) unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung; (ii) Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung); (iii) unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur durch die Kunden oder Dritte; (iv) höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch RALAG zu vertreten sind, und (v) behördliche Anordnungen.

17.4.         Vorbehalten sind allenfalls anwendbare zwingende Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes.

17.5.         Wird ein Datenträger oder eine Ware, das einen Datenspeicher enthält, an RALAG übergeben, muss der Kunde in jedem Fall mit einem teilweisen oder vollständigen Verlust seiner Daten rechnen. Der Kunde ist allein für die korrekte Speicherung und den Schutz seiner Daten und dafür verantwortlich, alle notwendigen Massnahmen zu diesem Zweck zu ergreifen. RALAG übernimmt keinerlei Haftung für einen möglichen Datenverlust.

18.             Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von RALAG in Regensdorf, Schweiz. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

* * * * *

AGB_BUL-CH_B2C_DE_Version_20230606_valid 14.08.2023