Allgemeine Geschäftsbedingungen B2C (Endkunden)
Robert Aebi Landtechnik AG
1.
Anwendungsbereich
1.2.
Für Service-, Reparatur-, und sonstige
Werklohnarbeiten von RALAG an Waren, insbesondere an vom Kunden erworbenen Landmaschinen,
Elektrofahrzeuge Traktoren sowie Rasen- und Grundstückspflegemaschinen, die
nicht im Rahmen der kaufrechtlichen Gewährleistung gemäss Ziff. 10 erfolgen, gelten die Bestimmungen zum Service gemäss Ziff. 14.
1.3.
Im Zusammenhang mit den Waren können auch
Softwareprodukte von Drittanbietern angeboten werden. Für diese gelten die
separaten Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller. Der Kunde nimmt
zur Kenntnis, dass die Rechte aus diesen Lizenzbedingungen direkt und
ausschliesslich gegenüber den jeweiligen Softwareherstellern geltend zu machen
sind.
1.4.
RALAG behält sich das Recht vor, diese AGB
jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
geltende Version dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
1.5.
Sämtliche Vereinbarungen zwischen RALAG und dem
Kunden, insbesondere alle vertraglichen Nebenabreden und nachträglichen
Vertragsänderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch
für die Änderung und/oder Ergänzung dieser AGB und für die Änderung des
Schriftlichkeitserfordernisses. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die
nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber RALAG abzugeben sind, bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.
Vertragsabschluss
2.1.
Die Darstellung von Waren in Werbung, in Prospekten
oder im Onlineshop B2C stellt eine Einladung zur Offertenstellung
und keinen verbindlichen Antrag auf Vertragsabschluss dar.
2.2.
Durch die Ausführung einer Bestellung über den Onlineshop
B2C, in einer Filiale, per Telefon oder schriftlich (insbesondere via E-Mail)
gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
Der Antrag ist für den Kunden während 30 Tagen
verbindlich, längstens aber solange, als die Ware über die Suchmaschine im
Onlineshop B2C auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.
2.3.
Ein Kaufvertrag mit RALAG kommt erst zustande,
wenn RALAG die Bestellung schriftlich bestätigt. Allfällige Preis- und Angebotsänderungen
werden vorbehalten.
2.4.
Für alle Bestellungen mit Erfordernis des
Mindestalters von 18 Jahren bestätigt der Kunde mit der Bestellung die
Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen.
3.
Waren und Preise
3.2.
Alle im Onlineshop B2C publizierten Verkaufspreise
stellen Endpreise in CHF dar und beinhalten bereits die gesetzlich
vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Allfällige vorgezogene Recyclinggebühren,
Lenkungsabgaben (z.B. volatile organic compounds) und
andere Gebühren können sowohl im Preis inbegriffen wie auch einzeln ausgewiesen
sein.
3.3.
Lieferkosten berechnen sich auf der Grundlage von
Lieferart, Gewicht, Dimensionen und Dringlichkeit der bestellten Waren.
Allfällige Mindermengen- und/oder Expresszuschläge werden online beim
Bestellungsabschluss oder offline in den Verkaufskonditionen bzw. Kaufverträgen
ausgewiesen. Die Kosten für Maschinenlieferungen und Sonderlieferungen werden
jeweils im konkreten Einzelfall beurteilt und erhoben. Nachlieferungen für
Nicht-Sperrgut bis zu 30kg sind versandkostenfrei. Bei Lieferungen ins Ausland werden
die Lieferkosten jeweils im konkreten Einzelfall beurteilt und erhoben.
3.4.
Allfällige Verkaufspreiskonditionen sind einzeln
in der Geschäftsbeziehung geregelt und gelten ausschliesslich für die darin
geregelten Warengruppen. Jegliche pauschale Anwendung von
Verkaufspreiskonditionen und abweichende Bedingungen der Kundschaft werden
nicht anerkannt. Massgebend sind jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung
geltenden Verkaufspreiskonditionen, welche RALAG gewährt.
3.5.
RALAG behält sich das Recht vor, die Verkaufspreise
und Konditionen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des
Kaufvertrages ist der angegebene Preis im Onlineshop B2C zum Zeitpunkt der
Bestellung. Für alle Preisangaben und Konditionen ist Irrtum vorbehalten, und RALAG
in diesem Falle nicht verpflichtet, den Vertrag einzugehen.
4.
Preisänderungen nach Bestellung und
Rücktrittsrecht
4.1.
RALAG behält sich das Recht vor, die
Verkaufspreise zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und dem Zeitpunkt der
Lieferung einseitig zu ändern.
Im Fall einer Anpassung des Verkaufspreises nach dem Zeitpunkt der Bestellung
wird der Kunde umgehend per E-Mail über die Verkaufspreisänderung in Kenntnis
gesetzt und/oder bei bereits bezahltem Kaufpreis übermittelt RALAG dem Kunden
umgehend per E-Mail eine Rechnung für den ausstehenden Teil des angepassten
Verkaufspreises. Bei Vorauszahlung wird die Ware erst nach Eingang der Zahlung
versendet; die Lieferzeit kann sich entsprechend verzögern. Für die Zahlung
gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 12 analog.
4.2.
Sollte die Erhöhung des Kaufpreises gemäss
Ziffer 4.1 20% (abzüglich
Inflation) überschreiten, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht gemäss dieser Ziffer 4.2 Gebrauch, so teilt er dies RALAG innert 14
Tagen ab Erhalt der Rechnung nach Ziffer 4.1 schriftlich mit. Der Vertrag gilt erst als
aufgelöst, wenn RALAG dies schriftlich bestätigt. Ein bereits bezahlter
Kaufpreis wird dem Kunden innert vier Wochen nach der Bestätigung der
Vertragsauflösung durch RALAG zurückerstattet.
5.
Kaufoption bei Miete
5.1.
Mietet der Kunde einen Gegenstand, hat der Kunde
im alleinigen Ermessen von RALAG nach schriftlicher Vereinbarung mit RALAG
gegebenenfalls die Möglichkeit, den Mietgegenstand am Ende der Mietzeit zu
kaufen. Über eine allfällige Anrechnung der vom Kunden bezahlten Mietzinsen an
den Kaufpreis treffen die Parteien eine gesonderte schriftliche Vereinbarung. Ein
Anspruch des Kunden auf Anrechnung der vom Kunden bezahlten Mietzinsen an den
Kaufpreis besteht nicht.
6.
Verfügbarkeit
und Lieferfrist
6.2.
Sollten bestellte Waren nicht verfügbar sein,
kann die Bestellung möglicherweise nicht vollständig durchgeführt werden. RALAG
behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Bestellung entweder zu stornieren
oder lediglich eine Teillieferung durchzuführen. In einem solchen Fall wird der
Kunde entsprechend in Kenntnis gesetzt.
6.3.
Wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist kann der Kunde
keinesfalls den Vertrag aufheben, von demselben einseitig zurücktreten, eine
bestellte Ware nicht annehmen oder Ersatz für direkten oder indirekten Schaden
verlangen.
7.
Click
& Collect
Für Click & Collect Bestellungen erhält der Kunde eine
Bestätigungs-E-Mail mit Angabe des Datums, ab welchem die Ware in der von ihm
ausgewählten Filiale abholbereit ist. Die Ware ist während 14 Tagen für ihn
reserviert. Sollte der Kunde die Ware nicht innert dieser Frist abholen, wird
ihm per E-Mail eine Nachfrist von 14 Tagen angesetzt. Nach Ablauf dieser
Nachfrist gilt die Ware als nicht angenommen und es gelten die Bestimmungen zur
Nichtannahme gemäss Ziffer 12.9.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.2.
RALAG ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt im
Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
9.
Prüfpflicht
/ Mängelrüge
9.2.
Zeigt sich später ein Mangel der Kaufsache, so
muss der Kunde diesen Mangel unverzüglich innert 8 Tagen nach der Entdeckung
schriftlich anzeigen; anderenfalls gilt die Kaufsache auch diesbezüglich als
genehmigt.
9.3.
Zur Wahrung der vorgeschriebenen Schriftform
genügt die Übermittlung per E-Mail an parts@robert-aebi.com, sofern der Erhalt
der E-Mail durch RALAG bestätigt wird.
10.2.
Für neue Waren, die zu keinem Zeitpunkt einer
Herstellergarantie unterstehen bzw. unterstanden, und für REMAN gewährleistet
RALAG gegenüber Privatkunden, dass diese während der Gewährleistungsfrist frei
von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt für
neue Waren und REMAN für Privatkunden 24 Monate, beginnend mit der
Entgegennahme durch den Kunden. Für Geschäftskunden werden
Gewährleistungsansprüche für neue Waren, die zu keinem Zeitpunkt einer
Herstellergarantie unterstehen bzw. unterstanden, und REMAN in gesetzlich
zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen.
10.3.
Für gebrauchte Waren, insbesondere gebrauchte
Maschinen, wie Landmaschinen, Traktoren, motorisierte Landmaschinen sowie
Rasen- und Grundstückspflegemaschinen, und gebrauchte Materialien wird die
Gewährleistung in gesetzlich zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen.
10.5.
Gewährleistungsansprüche gegenüber RALAG sind
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der
Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail an garantie@robert-aebi.com,
sofern der Erhalt der E-Mail durch RALAG bestätigt wird.
10.6.
Die Behebung der Mängel darf nur von RALAG und
vom Hersteller autorisierten Fachpersonal ausgeführt werden. Werden die
Arbeiten zur Mängelbehebung durch den Kunden selbst oder durch nicht
autorisierte Dritte ausgeführt, so erfolgt dies auf eigene Kosten und eigenes
Risiko des Kunden. In diesem Fall endet die Gewährleistung von RALAG sofort.
10.7.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
Schäden infolge natürlicher Abnützung, natürlichen Verschleisses, mangelhafter
Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel, eigenmächtiger Veränderungen oder Umbauten etc. Der
Kunde verliert seinen Gewährleistungsanspruch, wenn er die bestellte Ware nicht
entsprechend der Herstellerhinweise und Anleitungen oder der von RALAG ausgegebenen
Montageanleitung montiert, wartet oder die Ware unsachgemäss behandelt.
10.8.
Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist
für die Waren nicht.
10.9.
Der Kunde hat RALAG die Ware auf Aufforderung
zur Nachbesserung zu übergeben.
10.10.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind in
dieser Ziff. 10
ausdrücklich und abschliessend geregelt. Darüberhinausgehende
Gewährleistungsansprüche (wie Ersatzlieferung, Minderung oder Wandelung) stehen
im alleinigen Ermessen von RALAG und werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.
11.1.
RALAG gewährt dem Kunden ein Recht auf Rückgabe
der bestellten Ware unter den nachfolgend aufgestellten Bedingungen und
Einschränkungen. Die Rückgabefrist beträgt grundsätzlich 14 Tage nach
Erhalt der Ware. Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus. Abweichende
Rückgabefristen sind im Onlineshop B2C auf der jeweiligen Produktseite unter
"Spezifikationen" ersichtlich.
11.2.
Es besteht kein Rückgaberecht von Maschinen und
Geräten. Das Rückgaberecht kann ferner ausgeschlossen oder beschränkt sein bei
bestimmten Kategorien von Artikeln und bei Artikeln ab einem Wert von CHF 2'000.00.
Weiter ausgeschlossen ist die Rückgabe von unvollständiger, beschädigter oder
verschmutzter Ware.
11.4.
Die
Rückerstattung erfolgt auf dem gleichen Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung
innerhalb von vier Wochen nach Erhalt und erfolgreicher Prüfung der Rückgabe. Bei
einer gemischten Zahlung mit einer Geschenkkarte wird im Falle einer Rückgabe
der durch die Geschenkkarte beglichene Anteil auf der Geschenkkarte
zurückerstattet. Der Restbetrag wird auf dem gleichen Zahlungsweg wie die
ursprüngliche Zahlung zurückerstattet.
11.5.
Für die vollständige
Rückerstattung des Kaufpreises muss die Ware mit geöffneter oder ungeöffneter,
aber in jedem Fall mit unbeschädigter Originalverpackung und im neuwertigen,
ungebrauchten Zustand mit dem vollständigen Zubehör zurückgegeben werden.
11.6.
Bei Onlinegeschäften muss die Rückgabe vorher
angemeldet werden. Die Rückgabe ist über das persönliche Kundenkonto des Kunden
im Onlineshop B2C unter Angabe des Artikels, der zurückgegeben werden soll, und
des Rückgabegrunds anzumelden. Anschliessend erhält der Kunde eine Bestätigung
über den Eingang der Rückgabeanfrage per E-Mail. Zurückgegebene Ware, die vorab
nicht angemeldet wurde oder über anderen Weg angemeldet wurde, führt zu einer
Bearbeitungsgebühr von CHF 20.–. Ware, welche die Rückgabebedingungen nicht erfüllt,
wird auf Kosten des Kunden zurückgeschickt. Die Versandkosten für die Rückgabe
gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
11.7.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Rückgabe
für die Versendung gut verpackt ist und er alle Unterlagen dazu aufbewahrt. RALAG
haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte Ware während dem Versand.
11.8.
Bei Offlinegeschäften erfolgt die Rückgabe in
der Filiale, in der die Ware gekauft wurde. Bei der Warenrückgabe in der
Filiale ist die Ware mitsamt Rechnungsbeleg dem jeweiligen Kundendienst
vorzulegen. Die Rückgabe in der Filiale erfolgt kostenlos.
Rückgabe von Collection Artikeln
11.9.
Rückgaben von Collection Artikeln sind an die
folgende Adresse zu versenden:
Robert Aebi Landtechnik AG
JohnDeereShop.ch
Riedthofstrasse 100
CH-8105 Regensdorf
Rückgabe von Ersatzteilen und Zubehör
11.10.
RALAG erhebt bei Rückgabe von Ersatzteilen und
Zubehör folgende Einlagerungsgebühren:
Nr.
|
Grund
|
Einlagerungsgebühr
|
1
|
Falscher Artikel bestellt
|
10% vom Nettowert
|
2
|
Artikel wird nicht benötigt
|
10% vom Nettowert
|
3
|
Fehler im Ersatzteilkatalog
|
Keine Gebühren
|
4
|
Falschlieferung
|
Keine Gebühren
|
5
|
Altteilerücksendung (REMAN)
|
Keine Gebühren
|
Rückgaben von
Ersatzteilen und Zubehör mit einem Wert pro Position bis und mit CHF 20.– (Nettowert) werden für den Grund Nr. 1 und 2 nicht zurückvergütet.
11.11.
RALAG behält sich vor, die Rücknahme folgender
Sonderartikel zu verweigern oder eine erhöhte Einlagerungsgebühr zu erheben:
Elektronische
Steuergeräte
Artikel
aus Sonderbeschaffungen
Spezialteile
nach Kundenwunsch
Einzelteile
aus Bündelsätzen oder von Neumaschinen
Nicht
neuwertige oder verbaute Artikel
Artikel
ab einem Wert von CHF 2'000.00 (Bruttowert) pro Position
11.12.
Der Kunde ist bei der Verwendung von einem werksüberholten
Artikel ("REMAN")
verpflichtet, das Altteil an RALAG zurückzusenden. Der Altteilwert ist am REMAN-Artikelneupreis
schon abgerechnet und wird daher bei der Rücksendung nicht vergütet. Sollte die
Rücksendung des Altteils nicht erfolgen, wird das
Pfand dem Kunden nachbelastet.
11.13.
Rückgaben von Ersatzteilen und Zubehör sind an
die folgende Adresse zu versenden:
Robert
Aebi Landtechnik AG
Parts-Retouren
Riedthofstrasse 100
CH-8105 Regensdorf
12.2.
Im Falle des Kaufs mittels Kreditkarte wird der
betreffende Betrag im Zeitpunkt der Bestellaufgabe blockiert bzw. reserviert.
Die effektive Belastung erfolgt jedoch erst mit der Auftragsbestätigung durch RALAG.
12.3.
Im Falle des Kaufs auf Vorkasse bzw. der Akontozahlung
wird die Ware erst nach Eingang der Zahlung versendet. Die Lieferzeit kann sich
entsprechend verzögern.
12.4.
Im Falle des Kaufs auf Rechnung ist der
Rechnungsbetrag gemäss der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist, ohne jeden
Abzug zu zahlen.
12.5.
Barzahlung steht für Click & Collect und andere Bestellungen, die in einer Filiale
abgeholt werden, zur Verfügung, sofern diese Zahlungsart beim Bestellvorgang
zur Verfügung steht.
12.6.
Die Zahlungsmittelgebühren, welche allenfalls
von RALAG erhoben werden, sind unter "Zahlungsoptionen" ersichtlich und werden im
Bestellvorgang detailliert ausgewiesen.
12.7.
Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn
Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung
aus Gründen, welche RALAG nicht zu verantworten hat, verzögert oder
verunmöglicht werden. Müssen dem Kunden ausnahmsweise verlängerte
Zahlungstermine gewährt werden, so hat er für Zahlungen, die nach
Fertigstellung der Lieferung noch ausstehen, einen Verzugszins zu entrichten.
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist ein Verzugszins von
mindestens 8% jährlich zu entrichten, gerechnet vom Verfalltag an.
12.8.
Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät
der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden sämtliche
Forderungen von RALAG aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden sofort zur
Zahlung fällig.
12.9.
Nichtannahme, Zahlungsverzug oder sonstige
Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden, welche die Bezahlung der
Forderungen von RALAG gefährden, berechtigen RALAG in ihrem alleinigen Ermessen
wahlweise: (i) schriftlich
auf der Erfüllung des Kaufvertrags zu beharren und vom Kunden Schadenersatz
wegen Verspätung zu verlangen; (ii) auf die Leistung des Kunden zu verzichten
und vom Kunden Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wobei RALAG vom
Kunden nebst dem Wert der nicht erbrachten Leistung in jedem Fall 15% des
Kaufpreises als Schadenersatz verlangen kann; (iii) vom Vertrag zurückzutreten,
wobei RALAG vom Kunden den Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrags
erwachsenen Schadens verlangen kann. RALAG hat in ihrem alleinigen Ermessen
wahlweise zusätzlich das Recht, für alle Forderungen gegen den Kunden
Sicherheiten zu verlangen; und/oder noch ausstehende Leistungen ungeachtet der
für diese getroffenen Vereinbarungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen.
12.10.
RALAG erhebt für die Mahnung zusätzlich zum
Verzugszins eine Umtriebsentschädigung. Bei erfolglosen Mahnungen können die
Rechnungsbeträge an ein mit dem Inkasso beauftragtes Unternehmen abgetreten
werden. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die offenen Beträge in
eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche
Bearbeitungsgebühren erheben.
12.11.
Rabatte oder Gutscheine werden nur zu den auf
dem Gutschein angezeigten Bedingungen akzeptiert. Die Eingabe eines
Gutscheincodes oder -wertes erfolgt im Rahmen des Bestellvorgangs. Dabei nicht
geltend gemachte Rabatte können nachträglich nicht mehr gewährt werden. Rabatte
können nicht kumuliert werden.
13.1.
RALAG trägt die Gefahr des Abhandenkommens, des
Untergangs und der Wertverminderung der Ware bis zu deren Übergabe.
13.2.
Ist der Kunde mit der Annahme der Ware oder mit
der Zahlung in Verzug, geht die Gefahr auf den Kunden über.
14.1.
Von RALAG erworbene Waren, insbesondere Landmaschinen,
Traktoren, motorisierte Landmaschinen, Elektrofahrzeuge sowie Rasen- und
Grundstückspflegemaschinen, können bei RALAG in den Service bzw. in die
Reparatur gebracht werden. Der Vertrag zur Ausführung solcher Service-,
Reparatur- oder sonstiger Werklohnarbeiten gilt mit der Annahme der Anfrage des
Kunden durch RALAG als abgeschlossen.
14.2.
Mit dem Vertrag zur Ausführung von
Werklohnarbeiten gilt gleichzeitig die Erlaubnis zu Probefahrten und
Probeeinsätzen als erteilt.
14.3.
Soweit möglich, wird dem Kunden bei
Vertragsschluss der voraussichtliche Preis der von ihm beauftragten
Werklohnarbeiten angegeben, andernfalls kann er Kostengrenzen setzen. Können
die Werklohnarbeiten zum angegebenen Preis nicht durchgeführt werden oder
erweist sich die Ausführung zusätzlicher Arbeiten oder die Verwendung
zusätzlicher Teile oder Materialien als notwendig, so können die von RALAG
angegebenen Kosten um 20% überschritten werden. Im Falle der vorauszusehenden
Überschreitung der angegebenen Kosten um mehr als 20%, ist der Kunde davon zu
unterrichten, dessen Einverständnis als erteilt gilt, wenn er einer Erweiterung
der Werklohnarbeiten nicht unverzüglich widerspricht.
14.4.
Vom Kunden sind auf seine Kosten alle
Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen
vorzunehmen, die zur Einregulierung des Auftragsgegenstandes und zur
Durchführung der Erprobung notwendig sind. Kommt der Kunde seinen
Verpflichtungen nicht nach, so ist RALAG berechtigt, aber nicht verpflichtet,
an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. Die
gesetzlichen Rechte und Ansprüche von RALAG bleiben im Übrigen unberührt.
14.5.
Kündigt der Kunde den Vertrag, sei es wegen Überschreitung
des Kostenvoranschlages oder aus sonstigen Gründen, so hat er die bis dahin
angefallenen Arbeiten und Kosten, einschliesslich der Aufwendungen für
bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den Gewinn zu bezahlen.
14.6.
Mit der Beendigung oder Abnahme der beauftragten
Service-, Reparatur- oder sonstigen Werklohnarbeiten ist die gesamte Vergütung
von RALAG zur Zahlung fällig. Diese Vergütung ist vom Kunden sofort und ohne
jeden Abzug zu bezahlen.
14.7.
Die Angaben von RALAG über Ausführungsfristen
von Service-, Reparatur- oder sonstigen Werklohnarbeiten beruhen auf Schätzungen
und sind daher unverbindlich.
14.8.
Die Fertigstellung einer Service-, Reparatur-
oder sonstigen Werklohnarbeiten hat RALAG dem Kunden mitzuteilen. Der Kunde hat
den Auftragsgegenstand binnen 14 Tagen nach seiner Kenntnis von der
Fertigstellung der beauftragten Werklohnarbeiten abzunehmen. Ist die Service-, Reparatur-
oder sonstige Werklohnarbeit nicht bei der Abnahme durch den Kunden beanstandet
worden oder ist die Abnahme nicht fristgerecht erfolgt, gilt der Auftragsgegenstand
als ordnungsgemäss abgenommen und genehmigt. Ist der Kunde über die
Fertigstellung der beauftragten Werklohnarbeiten in Kenntnis gesetzt worden,
geht die Gefahr auf ihn über.
14.11. Gewährleistungsansprüche
aus Service-, Reparatur- oder sonstige Werklohnarbeiten von RALAG werden in
gesetzlich zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen (insbesondere Nachbesserung,
Schadenersatz, Ersatz, Wandelung oder Minderung).
14.12.
Die vom Kunden zum Service, zur Reparatur oder zur
Ausführung sonstiger Werklohnarbeiten übergebenen Gegenstände sind nicht gegen
Feuer, Diebstahl, Transport- und Lagerschäden usw. versichert. Diese Risiken
sind vom Kunden zu versichern bzw. werden von RALAG auf ausdrücklichen Wunsch
und auf Kosten des Kunden versichert.
14.13.
Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertsachen
jeglicher Art oder Dokumenten (z.B. Geschäftsunterlagen) und Daten im Auftragsgegenstand
ist ausgeschlossen. Es hat der Kunde dafür besorgt zu sein, dass im
überlassenen Auftragsgegenstand keine derartigen Wertsachen vorhanden sind.
14.14.
RALAG steht wegen ihrer Forderungen aus dem Vertrag
ein Retentionsrecht gemäss Art. 895 Abs. ZGB an dem aufgrund des
Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- oder sonstigen
Auftragsgegenstand des Kunden zu.
15.
Datenschutz
16.
Verzicht auf Verrechnung
17.1.
Beim Umgang mit den gekauften Waren sind die
Herstellerhinweise und Anleitungen sowie die Angaben auf den Verpackungen zu
beachten. Defekte Geräte und Maschinen müssen unverzüglich ausser Betrieb
genommen werden.
17.2.
Die Haftung von RALAG beschränkt sich auf
Absicht und grobe Fahrlässigkeit. RALAG haftet in keinem Fall
insbesondere für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte Schäden,
mittelbare Schäden, Folgeschäden, Ausfallzeiten und dergleichen sowie
entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen,
(iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und
Unterlassungen der Hilfspersonen von RALAG, sei dies vertraglich oder
ausservertraglich.
17.3.
Im Übrigen lehnt RALAG die Haftung bei Vorliegen
folgender Fälle ab: (i) unsachgemässe, vertragswidrige oder
widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung; (ii) Einsatz
inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung); (iii) unterlassene
Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur durch die Kunden oder
Dritte; (iv) höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-,
Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch RALAG zu vertreten sind, und (v) behördliche
Anordnungen.
17.4.
Vorbehalten sind allenfalls anwendbare zwingende
Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes.
17.5.
Wird ein Datenträger oder eine Ware, das einen
Datenspeicher enthält, an RALAG übergeben, muss der Kunde in jedem Fall mit
einem teilweisen oder vollständigen Verlust seiner Daten rechnen. Der Kunde ist
allein für die korrekte Speicherung und den Schutz seiner Daten und dafür
verantwortlich, alle notwendigen Massnahmen zu diesem Zweck zu ergreifen. RALAG
übernimmt keinerlei Haftung für einen möglichen Datenverlust.
18.
Erfüllungsort
/ Gerichtsstand / Anwendbares Recht
* * * * *
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14.08.2023